Bau- und Zonenordnung Stadt Schlieren
Teilrevision Kommunaler Mehrwertausgleich

Durch planerische Massnahmen der Verdichtung (Ein-, Auf- und Umzonungen) gewinnen Grundstücke mehr Wert. Gleichzeitig entstehen für die öffentliche Hand durch das Bevölkerungswachstum mehr Kosten im Infrastrukturbereich, beispielsweise für Spielplätze, Parks, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs etc. Damit auch in Schlieren ein Teil dieses Mehrwerts für öffentliche Aufgaben verwendet werden kann, muss eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) durchgeführt werden.

Damit der Mehrwert in einem fairen Verhältnis an die Städte und Gemeinden fliessen kann, hat der Kantonsrat im Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) verabschiedet. Das Gesetz sowie die entsprechende Verordnung werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Städte und Gemeinden haben bei der Auslegung ihrer kommunalen Mehrwertabgaberegelung einen Spielraum erhalten. Erfahren Sie mehr zum Abgabesatz und Freifläche.

Die Mehrwertabgaben werden gemäss Verordnung in einen Mehrwertausgleichsfonds fliessen. In einem Fondsreglement ist festzuhalten, wie das Kapital zu verwenden ist. Erfahren Sie mehr dazu.

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Die Auflagefrist dauert vom 14. August bis 20. Oktober 2020.